Der Vertrag zwischen Zauberhut / Raphael der Wolf und dem Kunden kommt durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Raphael der Wolf ist verpflichtet, den vereinbarten Auftrittstermin einzuhalten.
Zauberhut /Raphael der Wolf führt seine Zaubertricks und Mentalmagie entsprechend des vereinbarten Umfangs aus. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen Raphael der Wolf und dem Kunden im Voraus besprochen und schriftlich festgehalten.
Das Honorar/Gage von Zauberhut /Raphael der Wolf richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Es ist im Voraus zu entrichten. Sollte der Kunde den Auftrittstermin absagen oder verschieben, bleibt das Honorar entsprechend den unterstehenden Stornierungsrichtlinien geschuldet.
Sollte der Auftrittsort von Zauberhut /Raphael der Wolf außerhalb seines Wohnortes liegen, trägt der Kunde die Kosten für Anfahrt und Unterbringung. Wenn der Auftrittsort außerhalb von der Schweiz liegt, sind auch die Kosten für Reisedokumente und Visa vom Kunden zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, Zauberhut /Raphael der Wolf rechtzeitig vor dem Auftritt über die technischen Anforderungen (z.B. Sound- und Lichtanlagen) am Veranstaltungsort zu informieren. Sollte Zauberhut /Raphael der Wolf aufgrund von unzureichender Technik nicht in der Lage sein, seine Show auszuführen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Gage bleibt geschuldet.
Zauberhut /Raphael der Wolf haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Schäden, die durch Zuschauer oder Dritte verursacht wurden, haftet Zauberhut /Raphael der Wolf nicht.
Zauberhut /Raphael der Wolf verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Alle Inhalte der Show von Zauberhut /Raphael der Wolf sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht kopiert, vervielfältigt oder öffentlich aufgeführt werden.
Eine Stornierung des Vertrags ist bis zu unterstehenden Zeitpunkt vor dem Auftritt kostenfrei möglich. Danach wird eine Stornogebühr erhoben, die sich nach dem vereinbarten Honorar richtet.
Bei Stornierung der Buchung ab 5 Tage vor dem Aufführungstermin fallen 100% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
Bei Stornierung der Buchung bis 5 Tage vor dem Aufführungstermin fallen 90% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
Bei Stornierung der Buchung bis 4 Wochen vor dem Aufführungstermin fallen 50% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
Bei Stornierung der Buchung bis 6 Monate vor dem Aufführungstermin fallen 20% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
Ab 6 Monaten vor Anlass wird keine Stornogebühr erhoben
Fällt die Aufführung aufgrund höher Gewalt aus, wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Gründe höherer Gewalt sind u.a. Krankheit eines Schauspielers, Unfall, extreme Wetterverhältnisse, vorübergehende Schließung der Aufführungsstätte.
Falls auf Kundenwunsch für den Anlass spezielles Material gestaltet oder gekauft wurde – werden diese Aufwände in Rechnung gestellt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Wohnort des Zauberers aktuell Zürich.
Zürich im April 2023